Im Windschatten von Hartz

Die Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes

Schon im August 2003 wurde ein Entwurf für die Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes in den Bundestag eingebracht. Im Windschatten von Hartz und all den anderen »Reformen« hat das anscheinend kaum jemand gemerkt. Die Novellierung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, aber dabei ist diesmal kaum mit Schwierigkeiten zu rechnen. Anders als bei den anderen Neuerungen macht die Opposition diesmal keine Schwierigkeiten, denn der Entwurf war ihnen restriktiv genug.

Im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu ALG II war zu erwarten, dass eine Neuregelung für die Sozialhilfe kommen wird. Schließlich müssen die Abstufungen nach unten ja aufrechterhalten werden. Das konnte von vornherein nur bedeuten, die Sozialhilfe wird noch schlechter werden.

Bereits ab Januar 2003 wurden alle »erwerbsunfähigen« SozialhilfebezieherInnen der neuen Grundsicherung zugeordnet. Darunter fallen RentnerInnen, chronisch Kranke und erwerbsunfähige, behinderte Menschen. Alle anderen SozialhilfebezieherInnen gelten prinzipiell als erwerbsfähig und werden in Zukunft ALG II erhalten, also ab 2005.

Das bedeutet, dass die Zugangsbedingungen für Sozialhilfe erschwert werden. Es gibt real keinen Rechtsanspruch mehr auf eine Grundsicherung. Denn wer aus ALG II rausfällt, weil er/sie sich z.B. nicht genug um Arbeit bemüht hat, hat als prinzipiell »erwerbsfähige« Person auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das neue Solidarprinzip heißt: ene, mene, muh und raus bist du!

Für diejenigen, die überhaupt noch Anspruch auf Sozialhilfe haben, wird sich die Situation weiter verschlechtern. Hinter der Novellierung verbirgt sich real auch eine Verminderung der Kohle.

Kinder und Jugendliche sollen künftig nur noch in zwei Altersgruppen unterteilt werden (bisher waren es vier). Der »wachstumsbedingte« Mehraufwand wird dadurch verringert. Außerdem ist die bisher praktizierte Nichtanrechnung eines Teils des Kindergeldes von monatlich 10,25 Euro (bzw. 20,50 Euro bei mehreren Kindern) nicht mehr vorgesehen. Das bedeutet also noch weniger Geld.

Einmalige Leistungen für Kleidung und Möbel werden komplett abgeschafft und stattdessen ab Juli 2004 als Pauschale auf den monatlichen Regelsatz umgelegt. Natürlich ist die Pauschalierung äußerst knapp bemessen und liegt unterhalb dessen, was durchschnittlich bisher gezahlt wurde. Härtefallregelungen sind nicht vorgesehen, das heißt darüber hinaus gibt es nichts (!) mehr.

Eine Verordnungsermächtigung ermöglicht den regionalen Trägern sogar die Pauschalierung der Unterkunfts- und Heizkosten. Letzteres wird schon in einem Modellversuch in Kassel seit Juli 2001 getestet: Räumungsklagen und Obdachlosigkeit waren die Folge.

Denn auch die Pauschalierung der Miete bedeutet eine faktische Absenkung der Kohle. Bekam ein Alleinstehender vorher ca. 505 DM für 50 qm, wurden daraus im Zuge der Pauschalierung 460 DM für 40 qm. Bereits im Februar 2002 hatten über 200 Personen Kündigungen erhalten, weil sie die Miete nicht mehr bezahlen konnten. Bei weiteren 629 Personen lagen bereits Zahlungsrückstände vor. So die Bilanz der drei großen Wohnungsunternehmer. Die Pauschalierung der Heizkosten wurde inzwischen vom VG Kassel als rechtswidrig beurteilt.

Offiziell werden die Pauschalierungen als »Stärkung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung« verkauft. »Die Möglichkeit eines Persönlichen Budgets anstelle von Sachleistungen gibt den Betroffenen die Gelegenheit, die erforderlichen Hilfen selbst zu organisieren und zu bezahlen.« (Pressestelle des Bundestages)

Wie in vielen anderen Fällen auch, werden die Forderungen von unten aufgegriffen und gegen die Betroffenen verkehrt. Wenn die Kohle zum Leben nicht reicht, brauche ich auch nichts zu budgetisieren. Egal wie ich den Monat aufteile, es reicht sowieso nicht.

Göttingens Sozialdezernentin Schlapeit-Beck hatte ja im August schon angekündigt: »Das wird noch härter (...) Sozialhilfe ist nun mal kein Zuckerschlecken«. (GT, 16.8.2003) Vorausgegangen war der Selbstmordversuch eines Sozialhilfeempfängers im Rathaus. Kurz darauf erschien eine vergleichende Studie über die Praxis in der Sozialhilfegewährung, die ebenfalls für einige Aufregung gesorgt hatte. Darin wurde festgestellt, dass sich das Klima im Sozialamt verschlechtert habe und dass der Sozialhilfebezug zunehmend repressiver gehandhabt werde. Schlapeit-Beck kritisierte die Studie als »private Einzelmeinung zweier Mitarbeiter« und »wissenschaftlich nicht repräsentativ«.

Ich finde es übrigens gut, wenn Leute, die im Sozialhilfebezug sind, für die gödru [Göttinger Drucksache, Anmerkung der Homepage-Redaktion] kurze (oder auch längere) Berichte schreiben könnten, die die gegenwärtige Praxis im Sozialamt wiedergeben. Dasselbe gilt für Leute, die beim Arbeitsamt sind. Im Zuge der ganzen Reformen und in vorauseilendem Gehorsam, der auf Ämtern immer anzutreffen ist, gibt es doch sicherlich schon einiges an Veränderungen.

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