Die sogenannte Rentenreform und ihre Auswirkungen

Wichtige Änderungen durch die Rentenreform:

Absenkung des Rentenniveaus: Bisher lag das Bruttorentenniveau bei 48 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens bezogen auf den/die StandardrentnerIn mit 45 Versicherungsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen in diesen Jahren. Es soll nun auf 46% gesenkt werden, d.h. weniger Rente! Zudem müssen die RentnerInnen seit 1. Januar 2004 den vollen Beitrag zur Krankenversicherung auf Betriebsrenten und ähnliche Alterseinkünfte aus einer Direktversicherung zahlen und seit 1. April 2004 die Pflegeversicherung komplett selbst tragen. Hinzu kommt, dass Renten-NeuantragsstellerInnen ihre Rente neuerdings erst am letzten Tag des Monats rückwirkend ausgezahlt bekommen. Des weiteren entfällt die übliche Rentenanpassung in diesem Jahr.

Erhöhung des Renteneintritts bzw. der Lebensarbeitszeit: Das Renteneintrittsalter soll von derzeit 65 auf 67 Jahre steigen und Frühverrentung wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit frühestens mit 63 Jahren möglich sein. Doch aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit und der Abschaffung des Kündigungsschutzes für über 50jährige ist es vielen gar nicht möglich bis 63, geschweige denn 67 zu arbeiten!

Abschaffung der Anrechnung von Studium und Berücksichtigung des Besuchs von Berufsschulen und berufsvorbereitenden Maßnahmen mit höchstens 36 Monaten.

Was bedeutet das konkret?

Die Rente wird nicht mehr zur Sicherung des Lebensstandards ausreichend sein. Die Renteneinbußen treffen nicht alle RentnerInnen gleichermaßen, begünstigt werden mal wieder KapitaleignerInnen auf Kosten derer, die auf Erwerbseinkommen angewiesen sind. Für viele werden sie ein Abrutschen in die Altersarmut bedeuten, vor allem für ArbeiterInnen, die in Niedriglohnsektoren beschäftigt waren, Frauen mit kurzen Erwerbsbiographien und niedrigen Löhnen, Selbständige mit geringer privater Vorsorge, BezieherInnen von Renten wegen Erwerbsminderung mit einer geringen Zahl versicherungspflichtiger Erwerbsjahre und ausländische ArbeiterInnen (vor allem die erste Generation der sog. GastarbeiterInnen).

Ausreichende Alterssicherung wird es allenfalls noch für die RentnerInnen geben, die in den Zeiten ihrer Berufstätigkeit eine private oder betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben. Um diese bezahlen zu können, müssen sie ein hohes und durchgängiges Arbeitseinkommen haben. Millionen von Arbeitslosen und Menschen, die keine durchgängige Berufskarriere nachweisen können, sind somit von Altersarmut bedroht.

Der Generationenvertrag wird aufgelöst und damit einher geht eine Diskriminierung der RentnerInnen. So wird im Zusammenhang mit der Rentenreform immer offener darauf hingewiesen, dass die Alten den Jungen zur Last fielen, unproduktiv seien und zu lange lebten.



Startseite Soziales Zentrum Göttingen