Die lokalen Sachbearbeiter/innen der Agentur für Arbeit versuchen mit verschiedensten Druckmitteln, zukünftige Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (ALG II) zur Abgabe der Anträge zu bewegen. Dazu gehören persönliche Einladungen, telefonische Aufforderungen und die Androhung von Kürzungen.
Offensichtlich bereitet die fristgemäße Umsetzung von ALG II der Agentur zunehmend mehr Probleme.
»Die Betroffenen sollten sich nicht ins Bockshorn jagen lassen«, so eine Sprecherin des Sozialen Zentrums Göttingen. »Sogar die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit Ilona Mirtschin musste gegenüber dem MDR einräumen, dass es 'rechtlich keine Grundlage dafür gibt, dass die Arbeitslosen jetzt schon ihre Anträge abgeben müssen.' Je mehr Zeit die Betroffenen sich nehmen, desto besser können sie sich darüber informieren, wie die Anträge ausgefüllt werden. Zu persönlichen Einladungen sollte man erscheinen, von einer Abgabe des Antrages vor der Zeit ist aber abzuraten.«
Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihren Leitlinien festgesetzt, dass Abschlagszahlungen durch die örtlichen Agenturen geleistet werden, wenn Anträge für Arbeitslosengeld II (ALG II) bis zum 10. Dezember abgegeben sind.
Das Soziale Zentrum Göttingen fordert alle Betroffenen dazu auf, die Anträge nicht jetzt abzugeben, sondern bis zum 6. Dezember zu warten. An diesem Tag werden wir alle Anträge gemeinsam zum Arbeitsamt bringen. Das Soziale Zentrum schließt sich mit diesem Aufruf vielen weiteren Erwerbsloseninitiativen und Bündnissen gegen Sozialabbau im gesamten Bundesgebiet an.
Das Ziel ist weiterhin Hartz IV zu kippen und nicht nur zu behindern.
Wir laden ein zu einer gemeinsamen Diskussion über den Umgang mit Anträgen und Zwangsterminen am 13.10.04 um 17 Uhr in den Räumen des Sozialen Zentrums, Geiststraße 2.
Initiative für ein Soziales Zentrum Göttingen
Links im Zusammenhang mit dieser Presserklärung:
Quellen, die der Presseerklärung zugrunde liegen
Hartz IV-Software kommt nicht termingerecht
Artikel in der FR:
Stadt übt massiv Druck auf Arbeitslose aus
Unterstützung gesperrt, bis ALG II-Antrag abgegeben war / Leiter räumt rechtswidriges Verhalten der Behörde ein
Der Artikel war leider auf den Seiten der FR nicht mehr zu finden, daher:
Hier eine Kopie des FR-Artikels, die auf einem Online-Forum zu finden ist