Offene Beratung des Sozialen Zentrums
Angefangen hat es schon im November 2004 als wir im Sozialen Zentrum Treffen zum gemeinsamen Ausfüllen von Alg II-Anträgen durchführten. Fast gleichzeitig haben wir eine ‚Offene Beratung' eingerichtet, für Menschen, die Unterstützung in Alg II- und anderen Fragen sozialer Sicherung suchen. Die Beratung findet einmal wöchentlich, Dienstags von 17 Uhr bis 19.30 Uhr statt. In dieser Zeit können Menschen entweder persönlich im Sozialen Zentrum vorbeikommen oder uns per Telefon erreichen. Häufig geschieht die Kontaktaufnahme aber auch per E-Mail. Wir bemühen uns alle Fragen möglichst schnell und verbindlich zu klären.
Trotz der eingeschränkten Beratungszeit haben wir beständig Anfragen zu den unterschiedlichsten Sachverhalten. Dies geht los bei arbeitsrechtlichen Fragen - so haben wir Begleitung und Unterstützung für einen Jobber einer PersonalServiceAgentur organisiert -, über allgemeine Infos bzgl. Alg II-Anträgen, bis hin zu Hilfen bei der Klärung und Durchsetzung von verschiedenen Alg II-Ansprüchen. Viele Menschen kommen schon vor Antragstellung, um mit uns über Fragen bezüglich ihres Antrags zu sprechen. In problematischen Fällen, in denen juristischer Beistand nötig ist, vermitteln wir den Kontakt zu RechtsanwältInnen.
Fast alle Bescheide, mit denen Menschen zu uns kommen, sind sachlich unrichtig. Bei der Mehrzahl der Fälle, die uns bekannt geworden sind handelt es sich um fehlerhafte Bescheide, in den zum Teil kuriose und an den Haaren herbeigezogene Begründungen der Jobcenter auftauchen. In einem Fall wurden bspw. für drei Kinder Kindergeldzahlungen berechnet, obwohl nur 2 Kinder vorhanden sind. Viele Fehler gibt es auch bei der Anrechnung von Einkommen. Bei zusammenlebenden Paaren wird von den Jobcentern häufig eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt, obwohl dies rechtlich in den meisten Fällen nicht zutrifft.
Wir gehen davon aus, dass auch in der Zukunft fehlerhafte Berechnungen und Bescheide einen wichtigen Teil unserer Beratungszeit beanspruchen werden, rechnen aber auch damit, dass in Zukunft Fragen, die mit der Eingliederungsvereinbarung zusammenhängen, ein größeres Gewicht bekommen.
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Göttingen