Pressemitteilung des Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt
Das Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt unterstützt die am 05.02.2007 eingereichte
Klage gegen die Stadt Göttingen, vertreten durch den Oberbürgermeister. Anlass der Klage sind die
unverhältnismäßigen Auflagen bei einer Demonstration am 21.10.2006 mit dem Titel
„Gegen Repression und Polizeigewalt“ in Göttingen.
Im Oktober 2006 wurde zu einer Demonstration in Göttingen gegen die deutlich zunehmenden
repressiven Maßnahmen und Tätlichkeiten der Polizei sowie die Einschränkungen durch die
Stadt bei Demonstrationen und Versammlungen aufgerufen. Ein Tag vor der angemeldeten
Demonstration ergänzte die Stadt einen bereits bestehenden Auflagenbescheid durch weitere
Auflagen, durch die einem guten Gelingen der Veranstaltung offenkundig ein Stein in den Weg
gelegt werden sollte. So wurde beispielsweise die Länge der Transparente auf 2,50m und die
zulässige Lautstärke auf 70dBA beschränkt. „Durch die Auflagen der Stadt sollte die Demonstration
in ihrer Wahrnehmbarkeit stark begrenzt und in ihrem Anliegen herabgewürdigt werden. Eine
derartige Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts ist für uns
inakzeptabel“, sagte eine Sprecherin des Bündnisses. Die bunte und einfallsreiche Demo habe
trotzdem stattgefunden. „Doch die Behörden,“ so die Sprecherin weiter, „haben durch einen
brutalen Polizeieinsatz gegen die Demonstrierenden ein weiteres abstoßendes Beispiel für die von
uns thematisierte Repression gegeben.“ Das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei führte dazu,
dass die Demonstration vorzeitig abgebrochen werden mußte, um Schlimmeres zu verhindern.
Die Einleitung juristischer Schritte ist erfolgt, um ein Zeichen gegen die Willkür staatlicher
Behörden zu setzen. Die Anmelderin der Demo klagt nun gegen die Stadt Göttingen, um die
Rechtmäßigkeit der Auflagenbescheide überprüfen zu lassen.
Die Anmelderin hat die auf Versammlungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei
Hentschel & Lau mit der Prozessführung beauftragt.
Kontakt:
Anwaltskanzlei Hentschel & Lau
RA Johannes Hentschel
Kurze-Geismar-Straße 41
37073 Göttingen
Tel: 0551/5173623