Klage gegen die Stadt Göttingen

Pressemitteilung des Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt

Das Bündnis gegen Repression und Polizeigewalt unterstützt die am 05.02.2007 eingereichte Klage gegen die Stadt Göttingen, vertreten durch den Oberbürgermeister. Anlass der Klage sind die unverhältnismäßigen Auflagen bei einer Demonstration am 21.10.2006 mit dem Titel „Gegen Repression und Polizeigewalt“ in Göttingen.
Im Oktober 2006 wurde zu einer Demonstration in Göttingen gegen die deutlich zunehmenden repressiven Maßnahmen und Tätlichkeiten der Polizei sowie die Einschränkungen durch die Stadt bei Demonstrationen und Versammlungen aufgerufen. Ein Tag vor der angemeldeten Demonstration ergänzte die Stadt einen bereits bestehenden Auflagenbescheid durch weitere Auflagen, durch die einem guten Gelingen der Veranstaltung offenkundig ein Stein in den Weg gelegt werden sollte. So wurde beispielsweise die Länge der Transparente auf 2,50m und die zulässige Lautstärke auf 70dBA beschränkt. „Durch die Auflagen der Stadt sollte die Demonstration in ihrer Wahrnehmbarkeit stark begrenzt und in ihrem Anliegen herabgewürdigt werden. Eine derartige Einschränkung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrechts ist für uns inakzeptabel“, sagte eine Sprecherin des Bündnisses. Die bunte und einfallsreiche Demo habe trotzdem stattgefunden. „Doch die Behörden,“ so die Sprecherin weiter, „haben durch einen brutalen Polizeieinsatz gegen die Demonstrierenden ein weiteres abstoßendes Beispiel für die von uns thematisierte Repression gegeben.“ Das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei führte dazu, dass die Demonstration vorzeitig abgebrochen werden mußte, um Schlimmeres zu verhindern.
Die Einleitung juristischer Schritte ist erfolgt, um ein Zeichen gegen die Willkür staatlicher Behörden zu setzen. Die Anmelderin der Demo klagt nun gegen die Stadt Göttingen, um die Rechtmäßigkeit der Auflagenbescheide überprüfen zu lassen. Die Anmelderin hat die auf Versammlungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Hentschel & Lau mit der Prozessführung beauftragt.

Kontakt:
Anwaltskanzlei Hentschel & Lau
RA Johannes Hentschel
Kurze-Geismar-Straße 41
37073 Göttingen
Tel: 0551/5173623