Erfahrungen im Job-Center

(Die Beispiele sind nicht nur aus Göttingen, sondern aus verschiedenen Orten um Göttingen herum. Aber sie können sich überall gleich zugetragen haben.)

Entmündigung und Entwürdigung - in Gesprächen mit ALG II - EmpfängerInnen fallen immer wieder diese Worte. Mit ihnen beschreiben Erwerbslose ihre zentralen Empfindungen, wenn sie aus dem Büro der SachbearbeiterInnen kommen. Sie fühlen sich gedemütigt, in ihrer Würde verletzt.

Eine anonyme Umfrage von labournet1 bestätigt diesen Eindruck: 54 % (von 664 UmfrageteilnehmerInnen fühlten sich herablassend behandelt und 33 % haben das Gefühl vermittelt bekommen, sie seien Schuld an ihrer Erwerbslosigkeit.

Transparenz? Fehlanzeige!

"Schon wenn du das Amtshaus betrittst, fühlst du dich schlecht. Ich wollte nur einige Unterlagen abgeben. Also ziehe ich eine Nummer und warte. Ich bin schnell drangekommen, aber meine Unterlagen bin ich nicht losgeworden. Wenn sie keinen Termin haben, werfen sie die Unterlagen doch einfach in den Briefkasten, hat die Sachbearbeiterin gesagt. Da kommst du dir vor wie der letzte Trottel."

"Sie wollen alles wissen, aber sie geben dir keine Informationen", so fasste ein Besucher des Job-Centers in Göttingen seine Erfahrungen zusammen. "Sie müssen dies abgeben oder jenes noch besorgen. Jener Bescheid fehlt und dieser Bescheid muss noch eingereicht werden. Aber sie sagen mir nicht mal, welche Höhe die Miete haben darf."

Schon allein die Bescheide sind so gestaltet, dass sie kaum jemand versteht. Überhaupt nicht nachvollziehbar sind beispielsweise die Bescheide des Landkreises Northeim. Unter der Zeile 'Kosten der Unterkunft'steht eine Summe, zusammengesetzt aus Miete und Heizung. Wieviel davon für Warmwasser abgezogen wird und warum die Summe trotzdem viel zu niedrig ist, das ist nirgendwo aufgeführt. Wenigstens das ist in den Bescheiden aus Göttingen aufgeschlüsselt, aber trotzdem bleibt vieles im Unklaren. Die Einkommensberechnungen sind fast nie zu verstehen und dann sind sie oft auch noch falsch.

Die Berechnungen werden weder erklärt noch aufgeschlüsselt. "Da stehen irgendwelche Zahlen, und du weißt gar nicht, wie die darauf gekommen sind." Insgesamt sind viele der Bescheide fehlerhaft: Kindergeld, das gar nicht bezogen wird, wird als Einkommen angerechnet, die Heizkosten werden von der Kaltmiete abgezogen, der Einkommensfreibetrag wird falsch berechnet oder der Warmwasserbeitrag wird von den Heizkosten abgezogen, obwohl Warmwasser über Strom erzeugt wird etc.

Diese Art der mangelnden Transparenz und Aufklärung hat Methode. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sich schlechter wehren. Trotzdem ist die Klageflut seit Einführung von Hartz IV 2005 enorm angestiegen, auf rund 70.000 Klagen und Eilanträge. Spitzenreiter ist Niedersachsen-Bremen. In der überwiegenden Zahl der Klagen bekommen die Betroffenen Recht.

Informationelle Selbstbestimmung? Gibt's nicht mehr!

Als im Jobcenter noch an den Tresen die Antragsannahme war, konnten alle Wartenden zuhören, wie ein junges Mädchen erzählen musste, warum sie zu Hause ausziehen will. Diese Art der Öffentlichkeit ist inzwischen abgeschafft, aber nicht der Zwang alles offen zu legen, sich für Handlungen zu rechtfertigen, die eigentlich zur Privatsphäre gehören.

"Sie wollen alles von dir wissen. Du musst alles erzählen, sonst kriegst du kein Geld. Ich kenne den Menschen doch gar nicht, der da vor mir sitzt. Und dem soll ich erzählen, ob und warum ich Schulden habe. Dabei kann ihnen das doch egal sein, schließlich übernehmen die meine Schulden doch sowieso nicht."

"Ich wohne mit einem Freund zusammen in einer Wohnung. Mein Sachbearbeiter wollte von mir wissen, ob wir nicht eine "eheähnliche Gemeinschaft" sind. Als ich sagte, nein, wir sind eine Wohngemeinschaft, fragte er weiter - ob wir ein gemeinsames Konto haben, ob wir getrennte Zimmer haben, ob ich nicht doch für uns gemeinsam koche usw. Ob wir zusammen Sex haben, hat er sich wohl nicht getraut zu fragen, da habe ich noch drauf gewartet. Jedenfalls fand ich das einfach ekelig. Meine Angaben waren schließlich klar genug, was muss er da noch weiterfragen?"

Schon in der alten Sozialhilfe mussten sich HilfeempfängerInnen unangenehme Fragen über ihr Privatleben gefallen lassen. Mit Hartz IV wurden die Möglichkeiten die AntragstellerInnen zu durchleuchten und damit auch unter Druck zu setzen, enorm ausgeweitet. Dank des automatischen Datenabgleich wird zwischen den verschiedenen Ämtern - Finanzamt, Krankenkassen, Ordnungsamt, selbst Kfz-Zulassungsstelle etc. - alles abgeglichen. Call-Center sind damit beauftragt, von den ALG II - BezieherInnen Daten abzufragen. Wer am Telefon keine Auskünfte geben will, oder gar dreimal nicht zu Hause erreicht wird, wird zu einem persönlichen Gespräch vorgeladen.

Besonders intim sind die Fragen, die im Zusammenhang mit der Eingliederungsvereinbarung erhoben werden sollen. Um ein so genanntes Profiling, ein "psycho-soziales Profil" zu erstellen, werden nicht nur berufsrelevante Daten erhoben, sondern auch Daten zur Persönlichkeit (z.B. Belastbarkeit, Selbstbild, Frustrationstoleranz oder Lernbereitschaft), Gesundheitsdaten (hierzu gehört auch die Frage nach Drogenabhängigkeiten oder psychischen Erkrankungen), Daten zur finanziellen Situation (Schulden). Das Profiling ist eigentlich eine Methode in sozialen Berufen, eine Stärke-Schwächen-Analyse zu erstellen. In Hartz IV ist es zu einem Kontroll- und Zwangsinstrument mutiert, dem sich niemand entziehen kann. Antworten ist Pflicht! Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt nicht mehr.

Menschenwürde? Abgeschafft!

Gerade im Umgang der Behörden mit Krankheiten der ALG II - EmpfängerInnen zeigt sich, wie unbegrenzt die Möglichkeiten der SachbearbeiterInnen sind, die ihnen per Gesetz zugestanden werden.

"Sie wollten meine gesamte Krankenakte aus der Psychiatrie sehen. Ich sollte sie mir vom Krankenhaus geben lassen und meiner Sachbearbeiterin vorlegen." Hintergrund für derartig unverhältnismäßige Vorgaben ist die Überprüfung der "Arbeitsfähigkeit". Wer nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann, gilt als "nicht arbeitsfähig" und bekommt kein ALG II, sondern Sozialgeld.

Die meisten Personen werden zum Gesundheitsamt geschickt zur Überprüfung, ob ein Mehrbedarf bei Krankheit zugestanden werden muss. Und auch dort herrscht Zynismus pur:
Einer krebserkrankten Frau wurde der Mehrbedarf mit der Begründung verweigert, da sie ja gerade keine Chemotherapie kriege, müsse sie ja nicht erbrechen und habe daher keinen zusätzlichen Ernährungsbedarf. Und eine gesunde Ernährung sei schließlich Pflicht für alle ALG II - EmpfängerInnen, dafür sei der Regelsatz ausreichend.

So what?

Aus einer Grundlegung der Armenfürsorge in Hamburg, zu Anfang des 19. Jahrhunderts: "Wer sich von der Wohltätigkeit seiner Mitbürger ernähren lässt, hat nichts eigenes mehr, denn alles wird ihm gegeben; er darf nicht mit dem, was ihm gegeben ist, schalten wie er will, sondern er muss so wirtschaften, wie es ihm vorgeschrieben wird, und wird sogar strafbar, wenn er es nicht tut."

Fremdbestimmung und Kontrolle waren schon zu Beginn grundlegende Bestimmungen in der Fürsorge bzw. Sozialhilfe. Und so wird auch heute wieder in der Eingleiderungsvereinbarung festgehalten, was ich zu tun habe, um wieder in Lohnarbeit zu kommen. Dass eine Sachbearbeiterin in Bayern einen Obdachlosen Antragsteller erst mal zum Duschen schickte, bevor sie ihm das Geld auszahlte ist kein Auswuchs unmenschlicher SachbearbeiterInnen, sondern entspricht den gesetzlichen Vorgaben von Hartz IV. Die Verpflichtung eine Therapie zu machen, die Suchtberatung aufzusuchen oder zur Schuldenberatung zu gehen ist in den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit genauso standardmäßig vorgegeben wie die Auflage, für Bewerbungen die gelben Seiten zu benutzen oder das Kind endlich in den Kindergarten zu schicken. Wer sich nicht fügt, bekommt eine Kürzung des Regelsatzes. Und manche geben einfach auf.


Anmerkungen
1Siehe www.labournet.de. Siehe auch Wompel, Meg und Pandorf, Ralf: Anonyme Umfrage zum Arbeitsamt und zu Ein-Euro-Jobs, in Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV, Berlin/Hamburg 2006, S. 73-83.

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