Prozesserklärung zur Gerichtsverhandlung am 19.04.2007

Sicherlich gibt es mehrere Gründe, warum die Anwesenden hier - eher unfreiwillig als freiwilig - zusammengekommen sind. Auf zwei Punkte lohnt es sich, zu Prozessbeginn kurz einzugehen. Zum einen: Am 28. Oktober 2006 fand eine Nazikundgebung in Göttingen statt, die von zahlreichen Protestaktionen begleitet wurde. Die Proteste machten deutlich, dass rassistisch und antisemitisch motivierte Aktivitäten nicht geduldet werden.
Zum zweiten: Polizei, Verwaltung und Justiz versuchen immer wieder, emanzipatorische Bewegungen zu zermürben. Um Handlungsfähigkeit zu erhalten und zu erweitern muss eine emanzipatorische Strategie staatliche Repression, Polizeigewalt und Kriminalisierung zum Thema politischer Auseinandersetzungen machen.

1. Zur Nazikundgebung am 28. Oktober 2006
Im Oktober letzten Jahres versuchte die NPD gemeinsam mit ''Freien Kameradschaften'' zum wiederholten Mal, mit einem öffentlichen Auftritt in Göttingen die staatlich geschürte Stimmung zu nutzen: gegen Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen ausländisches Finanzkapital als vermeintliche Ursachen der sozialen Missstände, gegen glückliche Arbeitslose und - als Heilsversprechen der Neonazis - für eine Beschwörung von Volk und Nation.

Wir blicken zurück.
Ein Jahr zuvor, im Oktober 2005, scheiterten NPD und Freie Kameradschaften bei dem Versuch, einen Aufmarsch in Göttingen durchzusetzen. Tausende stellten sich in den Weg und machten unmissverständlich klar, dass Neonazis in Göttingen und anderswo kein Fußbreit gelassen werden soll. Kein Raum, um rassistische, völkische, antisemitische, mörderische Ideologie zu verbreiten. Kein Raum auf der Straße, wo Nazis Menschen einschüchtern, bedrohen, angreifen, töten. Obwohl sich die Polizei sichtbar mühte, mussten die Nazis ihren Aufmarschversuch abbrechen. Der breite und effektive Widerstand an diesem goldenen Oktobertag umfasste Großdemonstrationen, Barrikaden, Sitzblockaden und zahlreiche weitere direkte Aktionen.

Ein weiterer Aufmarschversuch im Mai 2006 endete für die NPD in einer kläglichen Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz. Rund 200 Neonazis standen teils nackt im Regen, niemand hörte ihre Hetzreden. Nur einige Polizeieinheiten waren in der Nähe, um die Nazis davor zu schützen, nicht sofort wieder von tausenden Antifaschistinnen und Antifaschisten aus der Stadt verwiesen zu werden.

Am 28. Oktober 2006 schließlich, um den es heute geht, zeigte sich ein ähnliches Bild: NPD und Freie Kameradschaften, Stiefelnazis und faschistische Ideologen versuchten gleich mehrere Aufmärsche in Göttingen durchzusetzen. Doch vergeblich. Dank einer breiten und für die Polizei unberechenbaren Gegenmobilisierung, die an die voran gegangenen erfolgreichen Proteste anknüpfte, wurde verhindert, dass die Neonazis das Bahnhofsgelände überhaupt verlassen können. Neben einer großen Bündnisdemonstration gab es wiederum effektive und kreative direkte Aktionen im gesamten Stadtgebiet. Wie in der Presse berichtet wurde, konnten die Nazis erst verspätet im Göttinger Bahnhof eintreffen, wo sie mit Pfiffen, antifaschistischen Sprechchören und Transparenten empfangen wurden. Erneut zeigte die Gesamtheit der Proteste eindrucksvoll, dass es Neonazis auch zukünftig schwer haben werden, in Göttingen Fuß zu fassen.

Proteste und antifaschistische Aktionen bei Naziaufmärschen oder -kundgebungen bedeuten leider auch, sich an Terminen der Nazis abzuarbeiten. Und selbst wenn solche Aktionstage - wie in Göttingen - erfolgreich verlaufen, haben sie eher einen symbolischen Charakter. Notwendig ist daher auch ein effektives antifaschistisches Engagement im Alltag. Direkte Interventionen und Widerstand sind gefragt, wenn in der Schule oder im Bus rassistische Sprüche geklopft werden; wenn Neonazis versuchen, durch gewalttätiges Auftreten Stadtteile nach ihren rassistischen Vorstellungen zu organisieren, und damit die Bewegungsfreiheit Anderer einschränken; wenn jüdische Gedenkstätten geschändet werden; wenn Supermärkte nationalistische Medien verbreiten; wenn für soziale Probleme Menschen ohne deutschen Pass verantwortlich gemacht werden; wenn die Verbrechen der Nazis relativiert oder geleugnet werden; wenn Staatsorgane versuchen, Migrantinnen und Migranten abzuschieben.

Es nähme leider kein Ende, diese Aufzählung fortzusetzen. Geboten ist in jedem Fall, auch zukünftig rassistisch oder antisemitisch motivierte Hetzreden, Übergriffe und Gewalt, in welcher Form auch immer sie auftreten, zu markieren und nach Möglichkeit zu unterbinden - ebenso besonnen wie entschlossen.

2. Zu staatlicher Repression und Kriminalisierung emanzipatorischer Bewegungen
In Göttingen müssen wir nicht lange zurückschauen, um viele Beispiele zu finden, dass die Polizei sich aktiv darum bemüht, emanzipatorische Proteste und Aktionen zu kriminalisieren:
Mittlerweile wird bei jedem politischen Anlass jede und jeder von der Polizei abgefilmt - obwohl dies auch per Gesetz meist verboten ist. Es gibt immer öfter Personalienkontrollen im Alltag - unter den fadenscheinigsten Gründen. Manchmal reicht der Polizei schon als Anlass, dass jemand mit ihrem oder seinem Äußeren oder Verhalten nicht einer gesellschaftlich geforderten Norm entspricht. ''Ingewahrsamnahmen'' bei Demonstrationen sind an der Tagesordnung und werden - so scheint es - oft nach einer vorgegebenen Quote durchgeführt.
Gelegentlich kommt es sogar vor, dass die Polizei Straftaten konstruiert, wie z.B. angebliche Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Körperverletzung. Vor Gericht werden diese Erfindungen leider nur selten entlarvt, da Polizisten und Polizistinnen in der Regel ihre Aussagen abstimmen. Besonders aktiv werden Polizei, Verwaltung und Justiz, wenn ihre Institutionen als Teil einer herrschaftsförmigen Ordnung selbst Gegenstand von emanzipatorischer Kritik und Widerstand sind.

Über die Hintergründe der Kriminalisierung emanzipatorischer Bewegungen könnte viel gesagt werden. Zwei Motive springen unmittelbar ins Auge.

Zum einen sollen soziale und politische Bewegungen, die mit ihren Aktionen in die herrschende Ordnung eingreifen, zerschlagen oder behindert werden. Die vom Polizeiapparat ausgehende Gewalt und Kriminalisierung soll Angst verbreiten und Menschen einschüchtern, die Zumutungen und Übergriffe gegen sich oder Andere nicht hinnehmen wollen. Gerne nutzen Polizistinnen und Polizisten ihre Machtposition auch individuell, um z.B. für sie unbequeme Demonstrierende gezielt abzustrafen, etwa durch verdeckte aggressive Übergriffe gleich vor Ort oder im Nachhinein durch Straftatvorwürfe.

Zum anderen müssen staatliche Institutionen wie Behörden oder Polizei sich gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen, indem sie "Erfolge" vorweisen. In diesem Zusammenhang hat die Kriminalisierung unter anderem den Zweck, martialische und teure Großeinsätze wenigstens nachträglich zu begründen und Vorwände zu schaffen, Überwachungs- und Kontrollapparate entgegen den Bedenken in der Öffentlichkeit weiter auszubauen.

Soziale, emanzipatorische Bewegungen wollen die eigene Handlungsfähigkeit und in gleichem Maße auch die der anderen Menschen erweitern. Hierarchische und entfremdende Strukturen stehen dabei im Weg. Aus diesem Grund kann staatliche Repression nicht hingenommen werden. Vielmehr geht es darum, sich gegen die Kriminalisierung von sozialen und politischen Bewegungen direkt und solidarisch zu wehren - im Alltag, im Kontakt mit Behörden und auf der Straße.