Prozesserklärung zur Gerichtsverhandlung am 19.04.2007
Sicherlich gibt es mehrere Gründe, warum die Anwesenden hier - eher
unfreiwillig als freiwilig - zusammengekommen sind. Auf zwei Punkte
lohnt es sich, zu Prozessbeginn kurz einzugehen. Zum einen: Am
28. Oktober 2006 fand eine Nazikundgebung in Göttingen statt, die von
zahlreichen Protestaktionen begleitet wurde. Die Proteste machten
deutlich, dass rassistisch und antisemitisch motivierte Aktivitäten
nicht geduldet werden.
Zum zweiten: Polizei, Verwaltung und Justiz versuchen immer wieder,
emanzipatorische Bewegungen zu zermürben. Um Handlungsfähigkeit zu
erhalten und zu erweitern muss eine emanzipatorische Strategie
staatliche Repression, Polizeigewalt und Kriminalisierung zum Thema
politischer Auseinandersetzungen machen.
1. Zur Nazikundgebung am 28. Oktober 2006
Im Oktober letzten Jahres versuchte die NPD gemeinsam mit ''Freien
Kameradschaften'' zum wiederholten Mal, mit einem öffentlichen
Auftritt in Göttingen die staatlich geschürte Stimmung zu nutzen:
gegen Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen ausländisches
Finanzkapital als vermeintliche Ursachen der sozialen Missstände,
gegen glückliche Arbeitslose und - als Heilsversprechen der
Neonazis - für eine Beschwörung von Volk und Nation.
Wir blicken zurück.
Ein Jahr zuvor, im Oktober 2005, scheiterten NPD und Freie
Kameradschaften bei dem Versuch, einen Aufmarsch in Göttingen
durchzusetzen. Tausende stellten sich in den Weg und machten
unmissverständlich klar, dass Neonazis in Göttingen und anderswo kein
Fußbreit gelassen werden soll. Kein Raum, um rassistische, völkische,
antisemitische, mörderische Ideologie zu verbreiten. Kein Raum auf
der Straße, wo Nazis Menschen einschüchtern, bedrohen, angreifen,
töten. Obwohl sich die Polizei sichtbar mühte, mussten die Nazis
ihren Aufmarschversuch abbrechen. Der breite und effektive Widerstand
an diesem goldenen Oktobertag umfasste Großdemonstrationen,
Barrikaden, Sitzblockaden und zahlreiche weitere direkte Aktionen.
Ein weiterer Aufmarschversuch im Mai 2006 endete für die NPD in einer
kläglichen Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz. Rund 200 Neonazis
standen teils nackt im Regen, niemand hörte ihre Hetzreden. Nur
einige Polizeieinheiten waren in der Nähe, um die Nazis davor zu
schützen, nicht sofort wieder von tausenden Antifaschistinnen und
Antifaschisten aus der Stadt verwiesen zu werden.
Am 28. Oktober 2006 schließlich, um den es heute geht, zeigte sich
ein ähnliches Bild: NPD und Freie Kameradschaften, Stiefelnazis und
faschistische Ideologen versuchten gleich mehrere Aufmärsche in
Göttingen durchzusetzen. Doch vergeblich. Dank einer breiten und für
die Polizei unberechenbaren Gegenmobilisierung, die an die voran
gegangenen erfolgreichen Proteste anknüpfte, wurde verhindert, dass
die Neonazis das Bahnhofsgelände überhaupt verlassen können. Neben
einer großen Bündnisdemonstration gab es wiederum effektive und
kreative direkte Aktionen im gesamten Stadtgebiet. Wie in der Presse
berichtet wurde, konnten die Nazis erst verspätet im Göttinger
Bahnhof eintreffen, wo sie mit Pfiffen, antifaschistischen
Sprechchören und Transparenten empfangen wurden. Erneut zeigte die
Gesamtheit der Proteste eindrucksvoll, dass es Neonazis auch
zukünftig schwer haben werden, in Göttingen Fuß zu fassen.
Proteste und antifaschistische Aktionen bei Naziaufmärschen oder
-kundgebungen bedeuten leider auch, sich an Terminen der Nazis
abzuarbeiten. Und selbst wenn solche Aktionstage - wie in Göttingen -
erfolgreich verlaufen, haben sie eher einen symbolischen Charakter.
Notwendig ist daher auch ein effektives antifaschistisches
Engagement im Alltag. Direkte Interventionen und Widerstand sind
gefragt, wenn in der Schule oder im Bus rassistische Sprüche
geklopft werden; wenn Neonazis versuchen, durch gewalttätiges
Auftreten Stadtteile nach ihren rassistischen Vorstellungen zu
organisieren, und damit die Bewegungsfreiheit Anderer einschränken;
wenn jüdische Gedenkstätten geschändet werden; wenn Supermärkte
nationalistische Medien verbreiten; wenn für soziale Probleme
Menschen ohne deutschen Pass verantwortlich gemacht werden; wenn die
Verbrechen der Nazis relativiert oder geleugnet werden; wenn
Staatsorgane versuchen, Migrantinnen und Migranten abzuschieben.
Es nähme leider kein Ende, diese Aufzählung fortzusetzen. Geboten
ist in jedem Fall, auch zukünftig rassistisch oder antisemitisch
motivierte Hetzreden, Übergriffe und Gewalt, in welcher Form auch
immer sie auftreten, zu markieren und nach Möglichkeit zu
unterbinden - ebenso besonnen wie entschlossen.
2. Zu staatlicher Repression und Kriminalisierung emanzipatorischer
Bewegungen
In Göttingen müssen wir nicht lange zurückschauen, um viele
Beispiele zu finden, dass die Polizei sich aktiv darum bemüht,
emanzipatorische Proteste und Aktionen zu kriminalisieren:
Mittlerweile wird bei jedem politischen Anlass jede und jeder von
der Polizei abgefilmt - obwohl dies auch per Gesetz meist verboten
ist. Es gibt immer öfter Personalienkontrollen im Alltag - unter den
fadenscheinigsten Gründen. Manchmal reicht der Polizei schon als
Anlass, dass jemand mit ihrem oder seinem Äußeren oder Verhalten
nicht einer gesellschaftlich geforderten Norm entspricht.
''Ingewahrsamnahmen'' bei Demonstrationen sind an der Tagesordnung
und werden - so scheint es - oft nach einer vorgegebenen Quote
durchgeführt.
Gelegentlich kommt es sogar vor, dass die Polizei Straftaten
konstruiert, wie z.B. angebliche Sachbeschädigung, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte oder Körperverletzung. Vor Gericht werden diese
Erfindungen leider nur selten entlarvt, da Polizisten und
Polizistinnen in der Regel ihre Aussagen abstimmen. Besonders aktiv
werden Polizei, Verwaltung und Justiz, wenn ihre Institutionen als
Teil einer herrschaftsförmigen Ordnung selbst Gegenstand von
emanzipatorischer Kritik und Widerstand sind.
Über die Hintergründe der Kriminalisierung emanzipatorischer
Bewegungen könnte viel gesagt werden. Zwei Motive springen
unmittelbar ins Auge.
Zum einen sollen soziale und politische Bewegungen, die mit ihren
Aktionen in die herrschende Ordnung eingreifen, zerschlagen oder
behindert werden. Die vom Polizeiapparat ausgehende Gewalt und
Kriminalisierung soll Angst verbreiten und Menschen einschüchtern,
die Zumutungen und Übergriffe gegen sich oder Andere nicht hinnehmen
wollen. Gerne nutzen Polizistinnen und Polizisten ihre Machtposition
auch individuell, um z.B. für sie unbequeme Demonstrierende gezielt
abzustrafen, etwa durch verdeckte aggressive Übergriffe gleich vor
Ort oder im Nachhinein durch Straftatvorwürfe.
Zum anderen müssen staatliche Institutionen wie Behörden oder
Polizei sich gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen, indem sie
"Erfolge" vorweisen. In diesem Zusammenhang hat die Kriminalisierung
unter anderem den Zweck, martialische und teure Großeinsätze
wenigstens nachträglich zu begründen und Vorwände zu schaffen,
Überwachungs- und Kontrollapparate entgegen den Bedenken in der
Öffentlichkeit weiter auszubauen.
Soziale, emanzipatorische Bewegungen wollen die eigene
Handlungsfähigkeit und in gleichem Maße auch die der anderen
Menschen erweitern. Hierarchische und entfremdende Strukturen stehen
dabei im Weg. Aus diesem Grund kann staatliche Repression nicht
hingenommen werden. Vielmehr geht es darum, sich gegen die
Kriminalisierung von sozialen und politischen Bewegungen direkt
und solidarisch zu wehren - im Alltag, im Kontakt mit Behörden und
auf der Straße.