Quellen zum Aufruf »Abgabe der ALG II-Anträge zum 6. Dezember 2004«

Das Soziale Zentrum Göttingen schließt sich dem Aufruf an, der von vielen Antihartz-, Erwerbslosen- und Antikahlschlagsinitiativen im gesamten Bundesgebiet und hunderten Webseiten als kritische Öffentlichkeit kommt.
Laut den offiziellen Quellen, nämlich internen Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit selber, ist es ungefährlich, die Anträge erst am 6. Dezember abzugeben.

In den internen »Handlungsleitlinien«, genauer: in Anlage 4 zu Leitlinien zur Umsetzung des SGB II_040811.doc, steht geschrieben:
»Datenerfassung: Ab Anfang Oktober 2004 steht A2LL zur Datenerfassung und zur Durchführung des Bewilligungsverfahrens bereit. Die benötigten Kapazitäten zur Bearbeitung aller erwarteten Anträge wurden dimensioniert. Alle Zahlungen müssen bis zum 10. Dezember 2004 angewiesen werden, ggf. erfolgen Abschlagszahlungen für vollständige, noch nicht bearbeitete Anträge.«

Hier ein Link zur Textstelle in der Anlage 4 der Handlungsleitlinien der Bundesagentur.
Das Dokument wurde von uns für die Verlinkung in das Internetformat HTML konvertiert.

Die Original Webadresse der Dokumente ist auf den Seiten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu finden:
http://www.dstgb.de/index_inhalt/homepage/artikel/brennpunkte/umsetzung_von_hartz_iv/ leitlinien_der_bundesagentur_fuer_arbeit_zur_umsetzung_des_sgb_ii/handlungsleitlinien.zip
Handlungsleitlinien der Bundesagentur für Arbeit (hier im Originalformat, nämlich als Zip-Archiv, ca. 1500 kb)

Hier noch einmal sämtliche Dokumente aus dem ZIP-komprimierten Archiv, zu Anschauungszwecken entpackt, im Original-Format (schreibgeschütztes RTF-Format):
Übersichtsseite sämtlicher Dokumente

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