Alg II schafft Obdachlosigkeit

Besonders perfide und ekelhaft verläuft der soziale Angriff mittels der Festsetzung der Unterhaltskosten.

Laut Gesetz werden die Kosten der Unterkunft inklusive Nebenkosten erstattet, jedoch nur in "angemessener Höhe" Was der Terminus "angemessene Höhe" besagt, ist nicht eindeutig definiert. In einem Antwortschreiben an das Mieterforum Ruhr weist Clemens darauf hin, dass das SGB II sich an der bisherigen Praxis der Kommunen, d.h. der Sozialhilfe ausrichten wird.

Das bedeutet, dass bestimmte Obergrenzen nicht überschritten werden dürfen. Bezüglich der Wohnungsgröße sind dies bspw. für einen 1-Personen-Haushalt bis 48 qm, für einen 2-Personen-Haushalt bis 62 qm und für einen 3-Personen-Haushalt bis 74 qm. Wohnraumgrößen, die darüber liegen, führen zu Abzügen der Zuschüsse um den Teil der über der Höchstgrenze liegt.

Bezüglich der Miethöhe richtet sich die Praxis am Wohngeldgesetz aus. Dieses sieht unterschiedliche Mietstufen für die einzelnen Kommunen vor und auch unterschiedliche Mietstufen für Ausstattung und Alter der Wohnungen. Nur Beträge, die diese Mietstufen nicht übersteigen werden übernommen. Alles was darüber liegt, wird nicht erstattet.

Konkret würde dies für Göttingen beispielsweise folgendes bedeuten: Die Stadt Göttingen ist in der Gemeindemietstufe 4. Eine alleinstehende Person (1-Personen-Haushalt) kann für eine Altbauwohnung (bezugsfertig bis 1965) eine Höchstmiete von 245 € geltend machen, wenn die Wohnung mit Sammelheizung (also nicht Ofenheizung) und Bad oder Dusche ausgestattet ist. Für ein Neubauwohnung, die nach 1992 bezugsfertig wurde, liegt die Höchstmiete 325 €.

Es kann aber auch sein, dass einzelne Kommunen dazu übergehen die Leistungen zu pauschalieren. Wenn die Richtlinie die bisherige Praxis ist, dann ist zu erwarten, dass diese Richtlinie auch veränderbar ist. Zum Beispiel in den Fällen, in denen die einzelnen Kommunen soweit verschuldet sind, dass die Kosten für Unterkunft als einzig verbleibende Sparmöglichkeiten im Haushalt sind. Oder auch in den Kommunen, die einen noch rigideren Kurs gegen Arbeitslose fahren wollen. Wie dies dann aussieht kann mensch gut am Beispiel Kassel sehen, die eine der Modellkommunen waren, die 2001 die Pauschalierung von Leistungen der Sozialhilfe eingeführt haben. Unter anderem wurden die Mietzahlungen derart pauschaliert, dass die Miethöhe wesentlich unter den Grenzen des Wohngeldgesetzes lagen, mit der Folge, dass unmittelbar nach Einführung selbst die Wohnungsbaugesellschaften einen rapiden Anstieg von Mietrückständen meldeten.

Als "Puffer" für besondere Härten ist der Passus eingebaut worden, dass für 6 Monate nach Eintritt des Leistungsbezugs ein Bestandsschutz existiert: Für diesen Zeitraum werden höhere Miete akzeptiert. Anschließend muss aber eine andere Wohnung angemietet sein, oder es erfolgt die Kürzung.

Da Mietschulden nur in den Fällen darlehensweise übernommen werden müssen, wenn ein Arbeitsplatz in Aussicht ist, ist ein Anstieg von Wohnungsräumungen fast schon sicher zu erwarten. Zu rechnen ist also damit, dass sich die räumliche Segmentierung der Städte erheblich verschärfen wird und auch Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit erheblich zunehmen werden. Es werden nur noch bestimmte Orte sein, die sich Arbeitslose "leisten" können.

Alg II macht obdachlos (Pressemitteilung von Mieterforen aus dem Ruhrgebiet):
www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/mieter2.html

Info zur Pauschalierung in Kassel:
www.wurfsache.de/01/0701/soz-det.htm

Anfrage im Hess. Landtag zur Pauschalierungspraxis in Kassel:
anfr_hl_pausch_ks.pdf

Info der Kasseler Erwerbslosen Initiative (KEI) zur Pauschalisierung:
www.kei-kassel.gmxhome.de/sozhilfe/pauschal.htm