Umsetzung ALG II beschlossen

Die Anträge sind da

Nun ist es so weit. Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Umsetzung von Hartz IV gegeben. Damit ist die Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II (Alg II) beschlossen. Mittlerweile sind auch die Anträge für Alg II veröffentlicht. Ab 19.7.04 sollen sie nun an die Betroffenen versandt werden.

In der nächsten Zeit müssen nun alle Menschen, die bisher Sozialhilfe bezogen haben und als erwerbsfähig eingestuft werden und alle Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe bezogen haben, den Antrag beim Arbeitsamt abgeben. Die genauen Termine, bis wann dies zu geschehen hat, sind noch nicht bekannt gegeben. Ab 19.7.04 werden die Anträge aber bei der Agentur für Arbeit angenommen.

Insgesamt handelt es sich um ein Gesamtwerk an Anträgen, weil ja nicht nur diejenigen, die arbeitslos sind, einen Antrag stellen müssen, sondern auch alle Angehörigen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft.

Sowohl die bisherigen Anträge auf Arbeitslosenhilfe als auch die bisherigen Anträgen auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) waren gegenüber dem Antrag auf Alg II bescheidene Datensammlung. Zudem sind die Anträge in einer Sprache verfasst, die Menschen, für die Amtsdeutsch keine Umgangssprache ist, vor erhebliche Probleme stellen wird. Umfang und Ausgestaltung der Anträge lassen vermuten, dass hier eine erste Schwelle zur Erlangung von Sozialleistungen gelegt wurde, an der die ersten KandidatInnen schon scheitern sollen.

Zum besseren Verständnis ist die Antragssammlung mit einem Beipackzettel versehen, dem 2-seitigen Bogen "Wichtige Hinweise und Informationen zu ihren Pflichten, wenn sie Leistungen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - in Anspruch nehmen" (PDF, 106 kb). Diesem Hinweisblatt sind Frauen gänzlich unbekannt, so dass schlicht nur vom dem Hilfeempfänger, dem Hilfesuchenden etc. gesprochen werden kann. Erklärt wird hier, dass nicht nur "der erwerbsfähige Hilfebedürftige" alles unternehmen müsse um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu verringern, sondern alle, die mit ihm in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu gehört natürlich auch der Hinweis, dass "der Hilfeempfänger" insbesondere jede ihm angebotene Arbeit annehmen müsse, zu der er "geistig, seelisch und körperlich in der Lage" ist.

Aber nicht nur das: Ebenso verlangt wird die aktive Mitarbeit und Mitwirkung schon bei der Feststellung des Leistungsanspruchs, was dahingehend ausgeführt wird, dass nicht nur die Offenlegung aller finanziellen Verhältnisse, sondern auch die Zustimmung zur Auskunfterteilung durch dritte gegeben werden muss. Diese Dritten können beispielsweise Arzte sein - in Neumünster hat das Arbeitsamt schon ein Formular entwickelt, mit der LeistungsbezieherInnen ihre Ärzte von de Schweigepflicht entbinden müssen. Bei Weigerung dieses auszufüllen, droht eine Leistungskürzung wegen Verweigerung der Mitarbeit. Darauf hingewiesen wird auch, dass alle LeistungsbezieherInnen "gegebenenfalls zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung" vorgeladen werden können. Natürlich fehlt auch nicht der Hinweis das Vergehen gegen die Pflichten mit Leistungsentzug bestraft werden bis hin zur vollständigen Leistungsverweigerung.

Der eigentliche Antrag besteht nun aus einem 6-seitigen Formular mit dem Titel "Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" (PDF, 227 kb). Hier werden nicht nur umfangreiche Angaben zu allen Personen gefordert, die im gemeinsamen Haushalt leben. Darüber hinaus werden auch in bestimmten Fällen Angaben über die Eltern gefordert. Abgefragt werden auch Angaben zu möglichen unterhaltspflichtigen Angehörigen außerhalb der Haushaltsgemeinschaft. Wenig bekannt hierbei ist bspw. das Eltern und Kinder lebenslang gegenseitig unterhaltspflichtig sind, auch wenn sie lange schon getrennt leben. Da sind sicherlich einige Überraschungen zu erwarten.

Das 2-seitige "Zusatzblatt 1 Zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung" (PDF, 197 kb) ist natürlich mit den nötigen Belegen zu schmücken (Mietvertrag etc.).

"Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung" (PDF, 102 kb) ist wieder ein 2-seitiges Formular welches "der Antragsteller" und ebenso seine Angehörigen ausfüllen müssen. Dabei müssen auch eventuelle Arbeitgeber einen Teil ausfüllen, erhalten also somit einen netten Einblick in ehemals datenschutzrechtliche Tabubereiche.

Für die meisten Betroffenen ein Hohn, besteht das "Zusatzblatt 3 Zur Feststellung des zu berücksichtigten Vermögens" (PDF, 180 kb) aus einem 4-seitigen Formular, mit so netten Sätzen wie: "Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person, bewertet zum Zeitpunkt der Antragstellung, soweit das Vermögen nicht später erworben wurde." Sicherlich werden viele AntragstellerInnen hier von Vermögensformen lesen, von denen sie bisher nie was gehört haben. Trotz alledem gilt auch hier, dass das Vermögen aller Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft ausspioniert werden soll. Für die Kinder ‚was auf die Seite legen' gilt also nicht mehr so sehr.

Das "Zusatzblatt 4 Zur Eintragung weiterer Angehöriger" (PDF, 110 kb) ist nun nur noch für den Fall der Fälle, dass ein Haushalt so viele Personen umfasst, dass der Grundantrag dafür nicht ausreichend ist. Vielleicht wird dies ja mal für Wohngemeinschaften interessant.

Aber selbst auf der formalen Ebene sind die Anträge sofort in die Kritik geraten: So gibt es eine Reihe datenschutzrechtlicher Verstöße, die z.T. auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten reklamiert wurden. Sicherlich interessant ist hierfür auch die Initiative für eine Verfassungsklage gegen die Agenda 2010.


Zusammenstellung der datenschutzrechtlichen Verstöße:
www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_datenschutz_verstoesse.html

Pressemitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten:
www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_Pressemitteilung_des_Bundesdatenschutzbeauftragten_zu_Hartz_IV.pdf

Initiative für eine Verfassungsklage gegen die Agenda 2010:
www.flegel-g.de/Verfassungsklage-0010.html