Im folgenden dokumentieren wir einen Bericht inklusive Anfrage weiterer Erfahrungsberichte:

+++ Blitzumfrage!!! Amts-Begleitung vor die Tür gesetzt! +++

Mit Schikanen und Rechtsbeugung versuchen nordhessische Ämter zu verhindern, dass Leistungsberechtigte von Mitgliedern der Erwerbsloseninitiativen begleitet werden.

Anfrage von ARCA Soziales Netzwerk e.V, Eschwege:

--------------------------------

Wir empfehlen ja allen Erwerbslosen, nicht alleine auf die Ämter zu gehen und viele Erwerbslosen-Initiativen bieten ja auch sachkundige Begleitung an, und zwar als Fürsprecher und Zeugen.

Arbeits- und Sozialämter verlangen nun hier in Nordhessen vermehrt von den Begleitern vorsprechender Erwerbsloser, daß diese Begleiter eine Vollmacht der von ihnen begleiteten Person(en) vorzulegen haben.

Dabei spielt keine Rolle, ob die Begleiter von der Erwerbslosen-Ini kommen oder Privatleute sind.

Die Ämter berufen sich dabei auf den § 13 SGB X.

Nach § 13 Abs 1 SGB X müssen alle "Rechtsbevollmächtigten", also Anwälte und amtlich zugelassene Rechtsbeistände, die Rechtsgeschäfte für andere „gewerblich“ erledigen, Vollmachten vorlegen und das ist auch gut so.

Nach § 13 Abs 4 SGB X müssen Beistände, die zudem vor Ort anwesend sind, das jedoch nicht, und wir verstehen uns auch nicht als Beistände im Sinne des Rechtswesens, sondern geben Beistand im Sinne von Begleitung und Fürsprache, letzteres, falls nötig, falls der/die Betroffene sich selbst nicht richtig ausdrücken kann, z.B. bei Aussiedlern, Ausländern oder eben allgemein Leuten, die nicht so recht raus können mit der Sprache...

Trotzdem verlangen die Sozialbehörden (also Arbeitsämter und Sozialämter) Vollmachten von uns und anderen Inis, und wenn wir nix vorlegen, dann dürfen wir an den Terminen nicht teilnehmen bzw. man verweigert uns den Zutritt und holt den/die Erwerblose/n allein ins Büro.

Wehren wir von den Inis uns dagegen und wollen mit rein, oder verlangt der/die Erwerbslose das ausdrücklich, wird dies abgelehnt mit der Forderung nach Vorlage einer Vollmacht, und man droht mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Man könnte nun meinen, daß diese Vollmacht einfach zu geben wäre und gut ist - aber: jeder Betreuer aus einer Ini, oder auch ein privater Betreuer, der/die so eine Vollmacht, unterschrieben vom Erwerbslosen, vorlegt, bekommt automatisch ein Verfahren an den Hals wegen unerlaubter Rechtsberatung, was derbe teuer wird und schon einige Inis kaputt gemacht hat, worüber sich die Sozialbehörden freuen...

Rundfrage: welche Inis, die Begleitung anbieten, haben solche Erfahrung schon gemacht, und wie seid Ihr damit umgegangen?

Wir haben, um da mal was zu unternehmen, den Leiter der hiesigen Agentur für Arbeit wegen solchem Vorgehen gemäß § 339 StGB (Rechtsbeugung im Amt) angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft jedoch lehnt eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab mit der Begründung, daß die Forderung der Agentur für Arbeit gemäß § 13 SGB X rechtens sei.

Die Beschwerde gegen diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft läuft, aber es geht ja hier auch dadrum, daß da ein Staatsbeamter der Täter ist,und sowas ist sowieso immer schwierig.

Wir wären halt an Euren Erfahrungen mit diesem Problem in anderen Inis interessiert.

-- Mit freundlichen Grüssen
Sozialverein ARCA Soziales Netzwerk e.V. - der Vorstand - i.A. Thomas Kallay, 1. Vorsitzender
37269 Eschwege Tel.: 05651/754706 Fax: 01212/511439710
eMail: arca.sozial-esw@web.de

zurück:
Anti-Hartz


Startseite Soziales Zentrum Göttingen