Einer 1-Euro-Jobberin der Gärtnerei Holtensen (Beschäftigungsprojekt
der Beschäftigungsförderung Göttingen) wurde vom Jobcenter das
Arbeitslosengeld II um 30% gekürzt, weil sie sich angeblich geweigert
habe, Wochenenddienste zu verrichten.
In einer Abmahnung vom 5.3. wird darauf verwiesen, dass sie dem
Wochenenddienst am 28./29.4. nicht vorbehaltlos zugestimmt habe.
Wohlgemerkt: bestraft wurde sie für ein noch nicht stattgefundenes
Ereignis.
Der Wochenenddienst in der "etwas anderen Gärtnerei" (wie das GT
diese Einrichtung bezeichnete) umfasst das Gießen und die Versorgung
des Geflügels, die offiziell nicht der Gärtnerei, sondern einer
Privatperson gehören.
Laut Stellungnahme der Beschäftigungsförderung, vom 23.4., ist die
Versorgung der Tiere freiwillig. Ausdrücklich wird gesagt: "Eine
Verpflichtung hierzu besteht nicht." Auch in der Eingliederungsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag steht
nichts von einem zu verrichtenden Wochenenddienst. Im Gegenteil: In
der Zuweisung, vom 21.12.06, ist die wöchentliche Arbeitszeit von
Montag bis Freitag festgeschrieben.
Stellt sich also die Frage, wieso die Aussage "ich weiß nicht, ob ich
dann (am besagten Wochenende) Zeit habe" eine Abmahnung und eine
Sperre nach sich ziehen.
Am 2.3. wurde die 1-Euro-Jobberin zu einem Anhörungsgespräch, an dem
neben der Arbeitsvermittlerin auch die Sozialpädagogin und die
Anleiterin des Projekts teilnahmen, zitiert. In diesem Gespräch wurde
die1-Euro-Jobberin massiv unter Druck gesetzt. Sie musste sich
verpflichten, Wochenenddienste zu leisten.
Eine Woche später wurde sie von der Anleiterin und der Sozialpädagogin
vor die Wahl gestellt, entweder eine Kündigung zu bekommen oder einen
Auflösungsvertrag zu unterschreiben, ohne dass ein direkter Anlass
dazu bestand. Auslöser war anscheinend die Unterstellung, dass die
1-Euro-Jobberin heimlich Berichte für die Gewerkschaft schreiben
würde. Ihr wurde zugesichert, dass sie bei Unterschrift des
Auflösungsvertrags keine Leistungskürzung erhalten würde. Aus
rechtlicher Unkenntnis und aufgrund des Druckes hat die 1-Euro-Jobberin
schließlich den Auflösungsvertrag unterschrieben.
Wiederholt wurde ihr gedroht, falls sie an die Öffentlichkeit gehen
würde, hätte sie mit Konsequenzen zu rechnen.
Am 24.4. wurde ihr in einem Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin dann
vorgeworfen, sie trage die Schuld an dem 1-Euro-Spaziergang vom 28.3. in
der Gärtnerei (siehe dazu den entsprechenden Bericht auf Goest.de).
Auch ihre Teilnahme an den Montagsdemos, dem Sozialforum oder den
Protesten gegen den Lohnbetrug bei Ruch wurden negativ bewertet.
Die Gespräche gingen bis zur massiven persönlichen Beleidigung.
Am 3.5. schließlich bekam die 1-Euro-Jobberin schließlich die Kürzung
um 30% für drei Monate mitgeteilt.
Der gesamte Vorgang ist gespickt mit Formfehlern, ist persönlich
entwürdigend und zeugt von absoluter Behördenwillkür.
Er ist symptomatisch für die Entrechtung von Alg II-EmpfängerInnen.
Die Behördenwillkür schreckt auch nicht vor der Zerstörung der
Existenzgrundlagen der Betroffenen zurück.
Wir fordern die sofortige Zurücknahme der Kürzung!
Bündnis gegen 1-Euro-Jobs