Pressemitteilung des "Bündnis gegen 1-Euro-Jobs"


Drohungen, Schikanen und Willkür im Jobcenter Göttingen

Einer 1-Euro-Jobberin der Gärtnerei Holtensen (Beschäftigungsprojekt der Beschäftigungsförderung Göttingen) wurde vom Jobcenter das Arbeitslosengeld II um 30% gekürzt, weil sie sich angeblich geweigert habe, Wochenenddienste zu verrichten.

In einer Abmahnung vom 5.3. wird darauf verwiesen, dass sie dem Wochenenddienst am 28./29.4. nicht vorbehaltlos zugestimmt habe. Wohlgemerkt: bestraft wurde sie für ein noch nicht stattgefundenes Ereignis.
Der Wochenenddienst in der "etwas anderen Gärtnerei" (wie das GT diese Einrichtung bezeichnete) umfasst das Gießen und die Versorgung des Geflügels, die offiziell nicht der Gärtnerei, sondern einer Privatperson gehören.
Laut Stellungnahme der Beschäftigungsförderung, vom 23.4., ist die Versorgung der Tiere freiwillig. Ausdrücklich wird gesagt: "Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht." Auch in der Eingliederungsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag steht nichts von einem zu verrichtenden Wochenenddienst. Im Gegenteil: In der Zuweisung, vom 21.12.06, ist die wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag festgeschrieben.
Stellt sich also die Frage, wieso die Aussage "ich weiß nicht, ob ich dann (am besagten Wochenende) Zeit habe" eine Abmahnung und eine Sperre nach sich ziehen.

Am 2.3. wurde die 1-Euro-Jobberin zu einem Anhörungsgespräch, an dem neben der Arbeitsvermittlerin auch die Sozialpädagogin und die Anleiterin des Projekts teilnahmen, zitiert. In diesem Gespräch wurde die1-Euro-Jobberin massiv unter Druck gesetzt. Sie musste sich verpflichten, Wochenenddienste zu leisten.
Eine Woche später wurde sie von der Anleiterin und der Sozialpädagogin vor die Wahl gestellt, entweder eine Kündigung zu bekommen oder einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, ohne dass ein direkter Anlass dazu bestand. Auslöser war anscheinend die Unterstellung, dass die 1-Euro-Jobberin heimlich Berichte für die Gewerkschaft schreiben würde. Ihr wurde zugesichert, dass sie bei Unterschrift des Auflösungsvertrags keine Leistungskürzung erhalten würde. Aus rechtlicher Unkenntnis und aufgrund des Druckes hat die 1-Euro-Jobberin schließlich den Auflösungsvertrag unterschrieben.
Wiederholt wurde ihr gedroht, falls sie an die Öffentlichkeit gehen würde, hätte sie mit Konsequenzen zu rechnen.

Am 24.4. wurde ihr in einem Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin dann vorgeworfen, sie trage die Schuld an dem 1-Euro-Spaziergang vom 28.3. in der Gärtnerei (siehe dazu den entsprechenden Bericht auf Goest.de).
Auch ihre Teilnahme an den Montagsdemos, dem Sozialforum oder den Protesten gegen den Lohnbetrug bei Ruch wurden negativ bewertet. Die Gespräche gingen bis zur massiven persönlichen Beleidigung.
Am 3.5. schließlich bekam die 1-Euro-Jobberin schließlich die Kürzung um 30% für drei Monate mitgeteilt.

Der gesamte Vorgang ist gespickt mit Formfehlern, ist persönlich entwürdigend und zeugt von absoluter Behördenwillkür. Er ist symptomatisch für die Entrechtung von Alg II-EmpfängerInnen.
Die Behördenwillkür schreckt auch nicht vor der Zerstörung der Existenzgrundlagen der Betroffenen zurück.

Wir fordern die sofortige Zurücknahme der Kürzung!

Bündnis gegen 1-Euro-Jobs



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